1. Anbieter und Geltung
Diese AGB gelten für Verträge zwischen HIPE UNITED, obrt za usluge certificiranja, vl. Boban Mičić, Geschäftsauftritt Istria Patrol, und Kunden über Sicht- und Zustandskontrollen von Immobilien, Booten und Yachten sowie Dokumentations- und Koordinationsleistungen. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
2. Vertragsschluss
Konfigurator und Schaltfläche „Unverbindlich anfragen“ sind kein bindendes Angebot. Der Vertrag entsteht erst durch ausdrückliche Auftragsbestätigung mit Leistungsumfang, Termin beziehungsweise Intervall und Preis oder durch Leistungsbeginn auf ausdrücklichen Kundenwunsch.
3. Leistungsumfang
Geschuldet ist ausschließlich die vereinbarte, zumutbare Sicht- und Plausibilitätskontrolle zugänglicher Prüfpunkte zum Kontrollzeitpunkt samt Dokumentation. Istria Patrol erbringt keine Bewachung, lückenlose Überwachung, technische Prüfung, Sachverständigenleistung, Versicherung, Garantie für Schadensfreiheit oder – ohne ausdrückliche Vereinbarung – Reparatur.
Bauteile werden nicht geöffnet oder demontiert. Verdeckte, unterirdische, unter Wasser liegende, nicht sicher erreichbare oder nur mit Spezialgerät prüfbare Bereiche sind nicht umfasst. Bei Booten erfolgen insbesondere keine Prüfung unterhalb der Wasserlinie, Probefahrt oder fachtechnische Prüfung von Motor, Elektrik, Gas- oder Navigation, sofern nicht schriftlich vereinbart.
4. Mitwirkung des Kunden
Der Kunde stellt rechtmäßigen und sicheren Zugang, zutreffende Objektinformationen, Schlüssel beziehungsweise Berechtigungen, bekannte Risiken und konkrete Prüfwünsche bereit. Tiere, Alarmanlagen, Hafenregeln und Gefahrenstellen sind vorher mitzuteilen. Fehlender oder unsicherer Zugang kann als Termin berechnet werden, wenn Istria Patrol ihn nicht zu vertreten hat.
5. Kameradokumentation
Der Kunde wird informiert, dass der Kontrollablauf mit Fotos, Video und gegebenenfalls Bodycam dokumentiert werden kann. Die Aufnahmen dienen Bericht und Leistungsnachweis. Der Kunde bestätigt, zur Beauftragung und Aufnahme in den vereinbarten Bereichen berechtigt zu sein und informiert erforderlichenfalls Nutzer, Gäste oder Betroffene.
6. Meldung und Notmaßnahmen
Auffälligkeiten werden nach Dringlichkeit mitgeteilt. Geschuldet sind weder Schadensverhinderung noch ständige Erreichbarkeit, sofern keine Bereitschaft vereinbart wurde. Reparatur, Abschleppen, Bergung oder Beauftragung Dritter erfolgen nur im vereinbarten Kostenrahmen oder bei akuter Gefahr nach pflichtgemäßem Ermessen, soweit der Kunde nicht erreichbar ist.
7. Externe Partner
Auf Wunsch können vertrauenswürdige Handwerks-, Marina- oder Servicedienstleister vermittelt oder koordiniert werden. Der Werk- oder Reparaturvertrag kommt grundsätzlich zwischen Kunde und Partner zustande. Istria Patrol haftet nicht für dessen selbstständige Leistung, soweit zwingendes Recht nicht entgegensteht.
8. Termine und Wetter
Kontrollfenster können sich wegen Sturm, Sperren, behördlicher Anordnung, Krankheit, Gefahr oder höherer Gewalt verschieben. Sicherheit geht vor. Sturm-Kontrollen beginnen erst bei vertretbarem Zugang und Wetter. Der Kunde wird so bald wie möglich informiert.
9. Preis, Laufzeit und Zahlung
Es gelten bestätigte Preise. Wiederkehrende Leistungen können mit 12 Monaten Mindestlaufzeit vereinbart werden; Einzelkontrollen ohne Laufzeit bleiben möglich. Fälligkeit, Kündigung, Anfahrt und Zusatzkosten ergeben sich aus der Auftragsbestätigung. Automatische Verlängerungen gelten nur, wenn ausdrücklich und rechtlich wirksam vereinbart.
10. Verbraucherwiderruf
Soweit ein Widerrufsrecht besteht, erhält der Verbraucher vor Vertragsschluss eine gesonderte Belehrung. Für Leistungsbeginn vor Fristablauf ist eine ausdrückliche Aufforderung erforderlich. Nach vollständiger Leistung kann das Widerrufsrecht nach anwendbarem Recht erlöschen.
11. Haftung
Istria Patrol haftet nach zwingendem Recht für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit und Haftung, die nicht ausgeschlossen werden darf.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Istria Patrol – soweit zulässig – nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den typischen, vorhersehbaren unmittelbaren Schaden. Keine Haftung besteht für bereits vorhandene, verdeckte, technisch nicht erkennbare, außerhalb des vereinbarten Umfangs liegende oder erst nach dem Kontrollzeitpunkt entstandene Schäden. Eine fehlende Erwähnung ist keine Zusicherung, dass ein nicht vereinbarter oder nicht erkennbarer Mangel nicht besteht.
Der Kunde bleibt verantwortlich für Versicherung, Wartung, Verkehrssicherheit, Vertäuung, Frost-, Sturm- und Einbruchsschutz sowie qualifizierte Fachbetriebe. Zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.
12. Reklamation und Vertraulichkeit
Berichte sollen zeitnah geprüft und erkennbare Unstimmigkeiten möglichst binnen sieben Tagen gemeldet werden; zwingende Rechte bleiben bestehen. Fotos und Videos zeigen nur Zustand und Blickwinkel zum Kontrollzeitpunkt.
Zugangsdaten, Schlüssel, Sicherheitsdetails und Berichte sind vertraulich. Eine Veröffentlichung von Mitarbeiteraufnahmen ist ohne Rechtsgrundlage nicht gestattet.
13. Recht und Schlussbestimmungen
Es gilt kroatisches Recht unter Wahrung zwingender Verbraucherschutzvorschriften am gewöhnlichen Aufenthalt des Verbrauchers. Gerichtsstandvereinbarungen gelten nur soweit zulässig. Vor einem Verfahren wird eine direkte Klärung angestrebt.
Unwirksame Bestimmungen berühren den übrigen Vertrag nicht.